Das Wichtigste in Kürze

  • UBA-Empfehlung: Eine Wärmepumpe ist oft geeignet, wenn am kältesten Tag Vorlauftemperaturen um maximal ca. 55 °C genügen und ein hydraulischer Abgleich vorliegt (UBA-Leitfaden).
  • KfW-Heizungsförderung 2025 (Programm 458): 30 % Grundförderung, Boni möglich (Klimageschwindigkeitsbonus bis 20 %, einkommensabhängiger Bonus bis 30 %), Gesamtsumme max. 70 %. Förderfähige Ausgaben: 30.000 € für die erste Wohneinheit, je weitere Wohneinheit +15.000 €. Antrag immer vor Auftragsvergabe (KfW-Merkblatt).
  • Wärmenetz prüfen: Kommunale Wärmeplanung liefert bis 2026 (Großstädte) bzw. 2028 (übrige Gemeinden) Hinweise zu Ausbaugebieten. Preisblatt (Grund-/Arbeits-/Leistungspreis), Erzeugungsmix und Anschlusskosten vergleichen.
  • Schallschutz: Nach TA Lärm gelten nachts je nach Gebiet 35–45 dB(A) am maßgeblichen Immissionsort (z. B. am nächsten Fenster eines schutzbedürftigen Raums). Herstellerangaben beziehen sich häufig auf 1 m Abstand und sind nicht direkt vergleichbar.
  • Rechenbeispiel: 15.000 kWh Heizwärme. Gas (12 ct/kWh, Jahresnutzungsgrad 90 %) ≈ 15.000/0,90×0,12 € = ca. 2.000 €/a. Wärmepumpe SCOP 3,2: Strom ≈ 4.700 kWh; bei 32 ct/kWh ca. 1.500 €/a.

Was Sie wissen sollten

Das UBA empfiehlt für den Gebäudecheck: Heizlastberechnung nach DIN EN 12831, Messung der nötigen Vorlauftemperatur an einem kalten Tag, große/sorgfältig abgeglichene Heizflächen (Fußbodenheizung oder vergrößerte Heizkörper) und einen hydraulischen Abgleich. Niedrige Vorlauftemperaturen verbessern die Effizienz; in der Praxis gelten bis etwa 55 °C als guter Richtwert (UBA).

Zum Schallschutz: Maßgeblich ist der Schalldruckpegel am Immissionsort gemäß TA Lärm, nicht der Herstellerwert in 1 m. Hersteller geben oft den Schallleistungspegel (LwA) und teils Schalldruck in 1 m an; mit Abstand, Ausrichtung, Hindernissen und ggf. Schallschutzmaßnahmen lassen sich Immissionen deutlich senken. Außengeräte schwingungsentkoppeln und nicht vor Schlafzimmerfenstern positionieren.

Klimaanpassung mitdenken: Außeneinheiten leicht erhöht und spritzwassergeschützt aufstellen, gegen Überflutung sichern, sommerlichen Hitzeschutz planen (UBA-Projekte „Blauer Kompass“ zeigen Praxisbeispiele).

Wärmenetze sind attraktiv, wenn verfügbar und perspektivisch überwiegend erneuerbar. Lassen Sie sich vom Netzbetreiber Erzeugungsmix, Primärenergiefaktor, Vor-/Rücklauftemperaturen, Preisblatt sowie einen Transformations- bzw. Dekarbonisierungsfahrplan zeigen. Hintergrund 65 %-Vorgabe: Neue Heizungen müssen nach GEG zu mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen; beim Netz gilt dies, wenn der Betreiber die Anforderungen nachweist (z. B. bestätigter Transformationsplan). Dies ist auch für die Förderung relevant.

Förderung: Für den Heizungstausch stellt die KfW Zuschüsse bereit (Programm 458). Grundförderung 30 %, Klimageschwindigkeitsbonus bis 20 % (bei Austausch alter, fossiler Anlagen; jahresabhängige Degression beachten), einkommensabhängiger Bonus bis 30 % (bei zu versteuerndem Einkommen bis 40.000 €). Maximal 70 % kombinierbar. Förderfähige Ausgaben: 30.000 € für die erste Wohneinheit, je weitere +15.000 €; analoge Kostenarten beim förderfähigen Wärmenetzanschluss (z. B. Hausübergabestation, Anschlussleitung), sofern die 65 %-Anforderungen erfüllt sind.

Quellenhinweise: UBA-Wärmepumpen im Bestand (umweltbundesamt.de), KfW-Programm 458 und Merkblatt (kfw.de/458), TA Lärm (BMUV).

So sparen Sie konkret

  1. UBA-Gebäudecheck durchführen: Heizlast berechnen lassen, Vorlauftemperatur bei Kälte prüfen, Heizflächen bewerten. Hydraulischer Abgleich spart typischerweise 5–10 % Heizenergie und erhöht die Wärmepumpen-Effizienz (UBA).
  2. Vorlauftemperatur senken: Größere Heizkörper oder eine Absenkung der Heizkurve um 5–10 K steigern den SCOP. Faustregel: 1 °C weniger Raumtemperatur spart etwa 6 % Energie (UBA-Hinweis) – Komfort beachten.
  3. Förderung richtig beantragen: Antrag vor Beauftragung. Beispiel: 25.000 € förderfähige Ausgaben × 30 % Grundförderung = 7.500 €. Mit Boni sind bis 70 % möglich; Deckel sind stets die förderfähigen Ausgaben laut KfW (erste WE 30.000 €, weitere WE je 15.000 €).
  4. Wirtschaftlichkeit rechnen: Wärmepumpe SCOP 3,2 bei 15.000 kWh Bedarf ≈ 4.700 kWh Strom → bei 0,32 €/kWh ca. 1.504 €/a. Gasheizung: Bei 12 ct/kWh und 90 % Jahresnutzungsgrad ≈ 2.000 €/a. Derzeit variieren Strom- und Gastarife regional; PV-Eigenstrom senkt Wärmepumpenkosten zusätzlich.
  5. Wärmenetz-Checkliste: Verfügbarkeit laut kommunaler Wärmeplanung, Anschlusskosten, Grund-/Arbeits-/Leistungspreis, Erzeugungsmix und Fahrplan zu erneuerbaren Anteilen, vertragliche Preisgleitklauseln. Rechenbeispiel: Bei 15.000 kWh und 12–15 ct/kWh Arbeitspreis liegen die Wärmekosten zwischen 1.800–2.250 € plus Grundpreis (nach aktuellen Marktzahlen).
  6. Aufstell- und Netzcheck Strom: Elektrische Aufnahme richtet sich nach Heizlast; typische kleine Wohngebäude-Wärmepumpen liegen im Nennbetrieb häufig bei etwa 2–5 kW elektrisch, kurzzeitig höher. Frühzeitig Netzbetreiber informieren und Anschlussleistung/Absicherung prüfen; Schallschutz nach TA Lärm planen.
  7. PV und Warmwasser koppeln: Ein 8–10 kWp-PV-System kann je nach Steuerung 1.500–2.500 kWh Wärmepumpenstrom pro Jahr direkt decken. Das spart rund 450–800 € pro Jahr bei 0,30–0,32 €/kWh Netzstrom.

Fazit

Mit niedrigeren Vorlauftemperaturen, passenden Heizflächen und hydraulischem Abgleich ist die Wärmepumpe in vielen Bestandsgebäuden technisch und wirtschaftlich machbar. Die KfW-Förderung (30 % Grundförderung plus Boni bis max. 70 %; Kostenobergrenzen je Wohneinheit) reduziert Investitionen deutlich. Ein Wärmenetzanschluss kann lohnen, wenn Verfügbarkeit, Preisblatt und ein belastbarer Fahrplan Richtung erneuerbar passen. Entscheidend sind: sauberer Bestandscheck, Förderantrag vor Auftrag und eine konsistente Kostenrechnung, die Wirkungsgrad, Strom-/Gaspreise und Alternativen realistisch abbildet.