Wärmepumpe: Lohnt sie sich? Förderung & Wärmepläne
Das Wichtigste in Kürze
- Lohnend wird die Wärmepumpe bei niedrigen Vorlauftemperaturen (ideal ≤55 °C) und hydraulisch abgeglichener Heizung; genau das prüft der Gebäudecheck des Umweltbundesamts (UBA).
- Beispielrechnung 2025: Bei 12.000 kWh Wärmebedarf, SCOP 3,5 und 0,33 €/kWh Strom kostet die Wärmepumpe ca. 1.130 €/a (≈3.430 kWh Strom). Ein alter Gaskessel (90 % Wirkungsgrad, 0,11 €/kWh) liegt bei ca. 1.467 €/a (≈13.333 kWh Gas) – Ersparnis rund 340 €/Jahr.
- CO2: Erdgas verursacht etwa 0,201 kg CO2/kWh (UBA-Emissionsfaktoren). Die Wärmepumpe spart je nach Strommix oft 1–2 t CO2 pro Jahr, mit Ökostrom deutlich mehr.
- Förderung: Heizungstausch-Zuschüsse über die BEG (Abwicklung bei Wohngebäuden i. d. R. KfW). 30 % Grundförderung für Wärmepumpen plus mögliche Boni (Geschwindigkeit, Einkommen) – in Summe bis zu 70 %. Förderfähige Kosten meist bis 30.000 € pro Wohneinheit. Antrag immer vor Auftrag.
- Wärmepläne: Große Städte müssen bis 30.06.2026, kleinere Kommunen bis 30.06.2028 kommunale Wärmepläne vorlegen. Prüfen Sie, ob Ihr Gebiet künftig Fernwärmegebiete umfasst.
- Praxischeck: Beachten Sie Investitionskosten, Platz- und Schallanforderungen der Außeneinheit, mögliche Netzanschluss-/Zähleranpassungen sowie Kältemittel- und Serviceaufwand.
- UBA-Initiative „Blauer Kompass“ zeigt, wie Kommunen Klimaanpassung praktisch umsetzen – Wärmepumpen und Gebäudemaßnahmen lassen sich sinnvoll verzahnen.
Was Sie wissen sollten
Das Umweltbundesamt empfiehlt, vor dem Umstieg zu prüfen, ob Ihr Haus „wärmepumpenfit“ ist. Der UBA-Gebäudecheck fokussiert auf niedrige Systemtemperaturen, ausreichend große Heizflächen und einen hydraulischen Abgleich. Faustregel: Wenn Räume an kalten Tagen mit 50–55 °C Vorlauf warm werden, stehen die Chancen gut. Häufig reichen kleinere Maßnahmen wie größere Heizkörper, besserer Abgleich oder gedämmte Leitungen, um die Vorlauftemperatur zu senken (UBA: Gebäudecheck „Ist mein Haus bereit für die Wärmepumpe?“).
Zur Effizienz: SCOP (Norm‑Jahresarbeitszahl) beschreibt die berechnete saisonale Effizienz nach Standardbedingungen; JAZ ist die gemessene Jahresarbeitszahl im realen Betrieb. Beides sollte bei Bestandsgebäuden mindestens 3–4 erreichen. Warmwasser, Heizkurve und Puffermanagement beeinflussen die Werte spürbar.
Rechtlicher Rahmen: Nach aktuellem Rechtsstand (GEG‑Novelle) gilt die 65‑%-Erneuerbaren‑Vorgabe für neue Heizungen seit 2024 bereits im Neubau in Neubaugebieten. In Bestandsgebäuden greift sie grundsätzlich erst im Zusammenspiel mit der kommunalen Wärmeplanung (spätestens ab 01.07.2026 in >100.000‑Einwohner‑Städten bzw. 01.07.2028 in übrigen Kommunen). Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben und repariert werden. In ausgewiesenen Fernwärmegebieten kann ein Anschluss attraktiv sein; außerhalb ist die Einzelwärmepumpe oft die wirtschaftlichste erneuerbare Lösung.
Achten Sie zudem auf praktische Rahmenbedingungen: typische Investitionen von grob 15.000–30.000 € (je nach Gebäude, Quelle, Umbauten), Platz für Außeneinheit und Schallschutz, eventuelle Elektro‑/Zähleraufrüstung und den Umgang mit Kältemitteln (Wartung, Dichtheit).
So sparen Sie konkret
- Kosten und Emissionen überschlagen: Beispiel 2025. Wärmebedarf 12.000 kWh. Wärmepumpe SCOP 3,5 → Strombedarf ≈ 3.430 kWh. Bei 0,33 €/kWh ≈ 1.130 €/a. Gasheizung 90 % → 13.333 kWh Gas. Bei 0,11 €/kWh ≈ 1.467 €/a. Ersparnis ≈ 340 €/a. Sensitivität: Kostenparität bei p_Strom ≈ (SCOP/η) × p_Gas. Mit SCOP 3,5 und η 0,9 gilt: p_Strom ≈ 3,9 × p_Gas. Steigt Strompreis oder fällt Gaspreis, schrumpft der Vorteil – und umgekehrt.
- UBA-Gebäudecheck durchführen: Vorlauf auf 50–55 °C testen, Heizkörper prüfen, hydraulischen Abgleich einplanen. Ergibt sich Handlungsbedarf, zuerst Dämmmaßnahmen mit hoher Wirkung (z. B. Kellerdecke, Rohrdämmung) angehen.
- Förderung sichern: Zuschüsse für den Heizungstausch laufen bei Wohngebäuden über die KfW (BEG). 30 % Grundförderung, plus möglicher Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus (bei zu versteuerndem Einkommen bis 40.000 €). Summe bis 70 %, förderfähige Kosten meist bis 30.000 € je Wohneinheit. Antrag stets vor Auftrag; technische Mindestanforderungen (u. a. hydraulischer Abgleich, Wärmemengenzähler) beachten. BAFA fördert weiterhin viele Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und in Nichtwohngebäuden. Programme ändern sich – Bedingungen vor Antrag prüfen.
- Wärmeplan der Kommune prüfen: Fristen >100.000 Einwohner bis 30.06.2026, übrige bis 30.06.2028. Steht Ihr Gebäude in einem künftigen Fernwärmegebiet, Angebote vergleichen: Wärmepumpe vs. Fernwärme über 15–20 Jahre Gesamtkosten (CAPEX+OPEX) und CO2.
- Strom clever nutzen: Nach aktuellen Marktzahlen liefert 1 kWp PV in Deutschland rund 900–1.000 kWh/Jahr. Eine 6–8 kWp‑Anlage erzeugt also oft mehr Jahresstrom als die WP benötigt, aber wegen Tages‑/Saisonalität decken Sie per Eigenverbrauch meist 15–30 % des WP‑Stroms (ohne Speicher); mit 5–10 kWh Batteriespeicher sind 25–40 % möglich. Einspeisung senkt zusätzlich die Gesamtkosten.
- Betrieb optimieren: Heizkurve flach einstellen, Vorlauf so niedrig wie möglich, Nachtabsenkung moderat, Warmwasser bedarfsgerecht. Regelmäßiger Anlagen‑ und Filtercheck hält die JAZ hoch. Digitale Steuerungen und Sperrzeitenmanagement vermeiden teure Lastspitzen; Wartung und ggf. Dichtheitsprüfungen je nach Kältemittelmenge einplanen.
Fazit
Eine Wärmepumpe lohnt sich besonders in Gebäuden mit niedrigen Vorlauftemperaturen und guter Hydraulik. Der UBA‑Gebäudecheck liefert die entscheidenden Prüfsteine, und die BEG‑Zuschüsse (Abwicklung i. d. R. über die KfW) reduzieren die Investition deutlich – je nach Bonuslage bis zu 70 %. Mit realistischen Preisen 2025 sind jährliche Betriebskostenvorteile von mehreren hundert Euro möglich, während die CO2‑Emissionen klar sinken. Lokale Wärmepläne geben Orientierung, ob Fernwärme oder die eigene Wärmepumpe langfristig besser passt. Wer Technik, Förderung und kommunale Planung zusammendenkt – und Investitions‑ sowie Einbaurisiken mitplant – trifft eine robuste Entscheidung für Kostenstabilität und Klimaschutz.